Allgemine Geschäftsbedingungen

 

1. Maklervertrag

Der Maklervertrag zwischen dem Auftraggeber und der Maklerfirma Haus & Meer Immobilien kommt
entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf derGrundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisions-forderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes,hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.

2. Angebotsangaben
Die Angebotsangaben der Maklerfirma Haus & Meer Immobilien basieren auf den erteilten Informationen des Auftraggebers.Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann die Maklerfirma Haus & Meer Immobilien deshalb nicht übernehmen.Die Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.

3. Geheimhaltungspflicht
Angebote und sonstige Mitteilungen von der Maklerfirma Haus & Meer Immobilien sind nur für Sie – den Interessenten – bestimmt und müssen unabhängig von der Laufzeit des Vertrages vertraulich behandelt werden. Die Angebote erfolgen demnach nur unter der Voraussetzung, dass der Interessent das angebotene Objekt selbst erwerben oder nutzen will. Jede unbefugte Weitergabe der Angebote und gleichzeitig damit auch der von der Maklerfirma Haus & Meer Immobilien dem Interessenten gegenüber getätigten Informationen an Dritte führt in voller Höhe zur Courtagepflicht.

4. Vorkenntnisse
Ist dem Auftraggeber eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, ist dieser verpflichtet, der Maklerfirma Haus & Meer Immobilien dies unter Offenlegung der Informationsquellen unverzüglich mitzuteilen.

5. Mitteilungspflicht des Interessenten
Kommt ein Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber/Interessenten und dem Objekteigentümer über eines der von der Maklerfirma Haus & Meer Immobilien angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, der Maklerfirma Haus & Meer Immobilien dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen.
Eine Kopie des notariellen Kaufvertrages ist unverzüglich an die Maklerfirma Haus & Meer Immobilien zu senden.

6. Courtageanspruch
Mit Zustandekommen eines notariellen Kaufvertrages schuldet der Auftraggeber/Interessent der Maklerfirma Haus & Meer Immobilien eine Courtage. Ein Courtageanspruch gegen den Auftraggeber Interessenten entsteht für die Maklerfirma Haus & Meer Immobilien auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von dem Angebot der Maklerfirma Haus & Meer Immobilien abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wird.

7. Höhe und Fälligkeit der Courtage
Die Maklerfirma Haus & Meer Immobilien berechnet zurzeit eine Maklercourtage von 6% inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit nicht im Einzelfall abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Berechnungsgrundlage ist der notariell beurkundete Kaufpreis. Die Courtage ist vom Käufer zu tragen. Die Courtage ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages und nach Rechnungsstellung fällig. Übt der Interessent /Auftraggeber ein gesetzliches Rücktrittsrecht aus, um sich von dem Kaufvertrag zu lösen, besteht jedoch weiterhin der Anspruch auf die Courtage.

8. Doppeltätigkeit
Die Maklerfirma Haus & Meer Immobilien ist berechtigt auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden. Dabeiverpflichtet sie sich zu fairer und überparteilicher Berücksichtigung der Interessen beider Auftraggeber. Sie kann sich bei der Durchführung des Auftrages der Mitarbeit Dritter bedienen.

9. Alleinauftrag
Sofern mit der Maklerfirma Haus & Meer Immobilien ein Alleinauftrag über ein Kauf/Verkauf abgeschlossen worden ist und dem Auftraggeber/Interessent ein von der Maklerfirma Haus & Meer Immobilien nachgewiesenes Objekt später vom Eigentümer direkt oder auch durch Dritte angeboten wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch die Maklerfirma Haus & Meer Immobilien erlangten Vorkenntnisse geltend zu machen sowie unter Hinweis auf das zeitlich frühere Angebot der Maklerfirma Haus & Meer Immobilien und die Gefahr einer Doppelprovision, wenn die Angebote im wesentlichen gleiche Bedingungen enthalten, seine Dienste abzulehnen. Nimmt der Interessent/Auftraggeber entgegen den getroffenen Vereinbarungen die Dienste weiterer Makler an, macht er sich der Sparkasse gegenüber schadenersatzpflichtig in Höhe der entgangenen Courtage.

10. Ursächlicher Zusammenhang
Der Interessent/Auftraggeber ist angehalten, alles zu unterlassen, was zu Unstimmigkeiten über die Ursächlichkeit der von der Maklerfirma Haus & Meer Immobilien gemachten Angebote führen könnte.

12. Kündigung
Hat die Maklerfirma Haus & Meer Immobilien während der Vertragsdauer ihre Leistung (Nachweis und/oder Vermittlung) erbracht. kann sich der Interessent/Auftraggeber nicht durch Kündigung des Vermittlungsvertrages der Courtagepflicht entziehen, wenn der geforderte Vertrag später geschlossen wird.

13. Vertragsänderungen und Nebenabreden
Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Maklerfirma Haus & Meer Immobilien.